Digitales Erbe

Erinnerungen aufzuzeichnen, ist vielleicht eine sehr wichtige, aber nicht die
alleinige Aufgabe, wenn es darum geht, unseren immateriellen Nachlass aufzubauen
und zu sortieren.

Denn unsere Erinnerungen müssen auch für einen klar definierten Personenkreis zugänglich
sein. Und zwar nicht nur jetzt oder in den nächsten Jahren, sondern für viele, viele Jahre.

Dazu gibt es Portale, über die Gedenkseiten im Internet publiziert werden können.
Einen guten Überblick über Anbieter, sowie weitere nützliche Informationen rund um das digitale Erbe gibt es zum Beispiel auf der WebSeite digital-danach.de.
Stiftung Warentest oder andere Verbraucherorganisationen helfen, den perfekten Anbieter für Sie zu finden.

Digitales Erbe oder digitaler Nachlass ist weit mehr als nur der geregelte Zugang zu Fotos, Filmen oder Dokumenten. Verstanden werden darunter meist Online-Konten,  E-Mail-Postfächer, Social-Media-Profile oder Streaming-Abos oder auch alle Daten, die unter Umständen verstreut auf Festplatten oder Wechselplatten abgelegt sind.

Um diese zentral einem bestimmten Personenkreis zugänglich zu machen, benötigen wir Cloud- Dienste mit Berechtigungen. Ein Cloud-Dienst ist quasi Ihre persönliche Festplatte im Internet. Auch zu Cloud-Diensten oder auch juristischen Aspekten rund um das digitale Erbe finden Sie nützliche Informationen auf den oben genanten Portalseiten.

Im Sinne des „Was-aber-bleibet“ sind die juristischen Askepte eher nebensächlich. Hier steht im Vordergrund, dass Sie selbst und Ihre Lieben jederzeit und auf jedem Gerät Ihre Erinnerungen aufrufen und betrachten können.